Erhöhung es Wohngeldes ab dem 1. Januar 2025
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt.
Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssten. Das Wohngeld-Plus steigt zum 1. Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent.
Hier der Link mit zusätzlichen Informationen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/07/Wohngeld-Kurzinfo.html
Der Ratschlag Kinderarmut fordert Bund, Länder und Kommunen zum gemeinsamen Handeln auf!
Jedes fünfte Kind unter 15 Jahren in Deutschland gilt als armutsgefährdet, wächst also unterhalb der Armutsgrenze auf. Das sind 2,1 Millionen Jungen und Mädchen, die in Familien leben, die weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Netto-Einkommens zur Verfügung haben. Ein Großteil dieser 2,1 Millionen Kinder lebt in Haushalten, die Sozialleistungen beziehen. Der Rest – immerhin 1,15 Millionen arme Kinder – lebt ohne die Unterstützung, obwohl zum Teil Anspruch darauf bestünde.
Hier kann der Ratschlag und Appell heruntergeladen werden: https://kinderschutzbund.de/vom-kooperationsverbot-zum-kooperationsgebot/
Gegen Nullrunde beim Bürgergeld im nächsten Jahr
Ein Zusammenschluss aus acht Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde in der Grundsicherung gewarnt.
Das Bündnis der beteiligten Organisationen fordert eine kurzfristige Reform der Anpassung für die Grundsicherungsleistungen. Ansonsten drohe insbesondere Bürgergeldberechtigten und Beziehenden der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein weiterer Kaufkraftverlust. Die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern würde sich verschärfen.
Konkret fordern die Organisationen, dass die Fortschreibung vom aktuellen Regelbedarf in Höhe von 563 Euro für eine Erwachsene ausgehen muss. Nach der geltenden Gesetzeslage werden stattdessen 512 Euro als Ausgangswert für die kommende Fortschreibung 2025 zugrunde gelegt. In dem verschickten und hier dokumentierten Positionspapier werden die rechtliche Lage, die Probleme und die Lösungsvorschläge ausführlich erläutert.
Hier kann man das Papier herunterladen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/drohende-nullrunde-in-der-grundsicherung/
Feindbild »Sozialschmarotzer«: Die Demontage des Bürgergelds
Ein Artikel von Helena Steinhaus in den Blättern vom September 2024.