Angesichts stark steigender Energiekosten starteten Tacheles e.V. und der Paritätische die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.

Immer mehr Menschen kommen durch Inflation und gestiegene Energiekosten wirtschaftlich ins Trudeln, auch Menschen mit gesicherten Einkünften werden die horrenden Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, sowie Energiebevorratungskosten oder auch Stromabrechnungen mit ihrem Einkommen nicht in Gänze zahlen können und haben zumindest einen teilweisen Übernahmeanspruch durch das Jobcenter/Sozialamt. Auch eine Reihe Sozialleistungsbeziehende wie Rentner*innen, Wohngeld- und Kinderzuschlagbeziehende, Auszubildende haben diese Ansprüche auch, nur wissen sie dies oft nicht, so die Initiatoren der Kampagne.

Zentrale Information für Menschen, die nicht im Leistungsbezug stehen ist, dass sie potenziell Leistungsansprüche haben und das sie ihren Antrag im Monat der Fälligkeit einer Forderung durch einen Übernahmeantrag stellen können. Erfolgt dieser Antrag zu spät, entfällt der ganz oder teilweise Übernahmeanspruch durch die Behörden.

Hier setzt die “Energie-Hilfe” Kampagne an und beginnt mit einer sehr breiten angelegten Informations- und Aufklärungsarbeit. Eigentlich sind die Sozialleistungsträger selbst zu dieser Aufklärung gesetzlich verpflichtet, passieren tut es eher selten, stellen die Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen und von Tacheles fest. Daher sehen sie sich in dieser Pflicht, da die Bewältigung dieser Krise sowie der Zusammenhalt der Gesellschaft nur gemeinsam und in Solidarität geschehen könne. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen seien gefragt.

Zur Website www.energie-hilfe.org