Nullrunde beim Bürgergeld

Der Paritätische schreibt: „Die Daten zur Fortschreibung der Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere Nullrunde – wenn die Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert.

Für Millionen von Leistungsberechtigten in der Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe und sog. Analogleistungen nach dem AsylbLG beziehen. Zudem sind die Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren Kaufkraftverlust – sie werden ärmer.“

Ausführliche Hintergründe zu den Bürgergeldberechnungen des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie hier.

Wissenswertes auf dem Weg vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung: Eine Paritätische Handreichung für Interessierte

Harald Thomé schreibt in seinem Newsletter: „Besser kann man es gar nicht auf den Punkt bringen: „Handreichung für Interessierte“. Es macht deutlich, dass es in der derzeitigen Bundesregierung, genauso in der Sozialstaatskommision nicht wirklich viele „Interessierte“ an solchen Stellungnahmen gibt.“

Aus dem Vorwort der Handreichung:  „Die Paritätischen Positionen zum Bürgergeld speisen sich aus einer reichhaltigen Praxis sozialer Arbeit und aus dem Engagement im Bereich Beschäftigungspolitik. Aufgrund der Rückmeldungen aus Sozial- und Schuldnerberatungen unter unserem Dach und infolge unserer wissenschaftlichen Arbeiten u.a. im Bereich Armutsberichtserstattung wissen wir um Sorgen und Nöte von Armutsbetroffenen. Insofern sehen wir tatsächlich einen großen Reformbedarf beim Bürgergeld. In Auswertung wissenschaftlicher und praktischer Arbeit sprechen wir uns für armutsfeste Sozialleistungen und nachhaltige Arbeitsmarktmaßnahmen aus und beziehen klar Position gegen Sanktionen.“

Die Stellungnahme des Paritätischen „für Interessierte“ kann hier heruntergeladen werden.

4,2 Millionen Menschen leben in Haushalten mit Zahlungsrückständen bei Versorgungsbetrieben

„Das Begleichen von Strom- oder Gasrechnungen stellt für viele Menschen eine finanzielle Herausforderung dar. Rund 4,2 Millionen Menschen lebten im Jahr 2024 nach eigenen Angaben in Haushalten, die bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben – wie etwa Strom- oder Gasanbietern – im Zahlungsverzug waren. Das entsprach einem Anteil von 5,0 % der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Im Vergleich zum Vorjahr liegt der Anteil auf einem ähnlichen Niveau: Im Jahr 2023 hatten 5,4 % der Bevölkerung Zahlungsrückstände bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben.“

Destatis berichtet außerdem, dass „ein Drittel der Bevölkerung unerwartete Ausgaben nicht aus eigenen Mitteln stemmen kann“.

Nicht nur das Begleichen von Strom- oder Gasrechnungen stellt viele Haushalte vor Probleme. Auch unerwartet anfallende Ausgaben, beispielsweise für die Reparatur oder den Austausch defekter Haushaltsgeräte, können zur Belastung werden. Knapp ein Drittel (32,2 %) der Bevölkerung lebte im Jahr 2024 in Haushalten, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage waren, solche Ausgaben aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Bemerkung von Harald Thomé in seinem Newsletter: „In diesem Zusammenhang möchte ich an die unverantwortlichen Forderungen der Union erinnern, die Regelleistungen im SGB II/SGB XII nicht nur für drei Jahre einfrieren, sondern bevorzugt sogar kürzen zu wollen. Schon jetzt reichen die Leistungen nicht aus; bei Kürzungen würden sie noch weniger ausreichen. Weitere Verelendung und Verarmung sind damit vorprogrammiert. Das würde die Gesellschaft zerreißen und spalten und das Vertrauen in Demokratie und Staat weiter schwächen und das Voranschreiten der AfD bestärken.

Mehr Infos hier auf der Website von „destatis“.

Praxistipp: Rundfunkbeitrag – GEZ – Befreiung (rückwirkend 3 Jahre)

Seit 2016 kann die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung erfolgen. In der Szene geistert aber noch herum, eine Rückwirkung sei nicht möglich.

ABER tatsächlich gilt: „Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden.“.

Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum des Nachweises beginnt, aber frühestens drei Jahre vor dem Monat der Antragstellung. Damit kann nicht beliebig weit zurück rückwirkend befreit werden, sondern es gibt eine Grenze bei 3 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller Nachweise vorlegen kann, die belegen, dass die Befreiungs-/Ermäßigungstatbestände in den relevanten Zeiträumen bestanden haben. (§ 4 Abs. 4 RBStV/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrages), siehe Rundfunkstaatsvertrag.

Formular hier zum online auszufüllen: hier.

Formular zum Ausdrucken: hier.

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