Bargeld muss bleiben! Gemeinsamer Appell von Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts-, und Wirtschaftsverbänden an die Bundesregierung.
Für Verbraucher*innen in Deutschland wird es immer schwieriger, mit Bargeld zu bezahlen und überhaupt Zugang zu Bargeld zu erhalten. An Selbstbedienungskassen ist oft nur Kartenzahlung möglich, manche Geschäfte lehnen Bargeld sogar vollständig ab. Wichtige Angebote wie Bahnfahrkarten und Schwimmbadtickets können zum Teil nicht mehr oder nur unter erhöhtem Aufwand bar erworben werden.
Eigentlich hat jede*r Erwachsene das Recht auf ein Basiskonto, aber in der Praxis verweigern Banken dieses häufig. Besonders Menschen in schwierigen Lebenslagen, wie wohnungslose Menschen, stehen dadurch oft ohne digitale Zahlungsmöglichkeit dar.
Für den Handel und das Handwerk steigen die Kosten für die Annahme von Bargeldzahlungen und das Bereithalten von Wechselgeld. Das Einzahlen von Bargeldeinnahmen wird erheblich schwieriger und teurer, weil Banken die Zahl an Geldautomaten und Bankfilialen reduzieren.
Die Anzahl der Bankfilialen hat sich in den vergangenen 23 Jahren mehr als halbiert, auch die Zahl der Geldautomaten sinkt kontinuierlich.Diese Probleme verstärken sich gegenseitig: Weniger Zugangsmöglichkeiten zu Bargeld steigern die Hürden für Verbraucher*innen und führen zu sinkender Nutzung, was wiederum das Angebot weiter einschränkt.
Setzt sich diese Entwicklung fort, könnte Bargeld bald für Verbraucher*innen und Unternehmen nicht mehr als Zahlungsmittel nutzbar sein und ein aufwendiger Wiederaufbau der Bargeldinfrastruktur notwendig werden, wie es gegenwärtig in skandinavischen Ländern wie Schweden zu beobachten ist.
Das gilt es zu verhindern! Deshalb fordert der Paritätische Gesamtverband im Bündnis mit Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts-, und Wirtschaftsverbänden die Bundesregierung dazu auf, sicherzustellen, dass Bargeld grundsätzlich als Zahlungsmittel akzeptiert wird und alle Menschen kostenfrei und barrierefrei in angemessener Nähe Zugang zu Bargeld haben – sei es über Geldautomaten oder andere Lösungen.
Der Appell in voller Länge und weitere Informationen findet ihr hier.
Zu Beginn des Jahres 2026 befassen sich die parlamentarischen Gremien mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025). Mit diesem Gesetzentwurf soll das erst 2023 eingeführte „Bürgergeld“ durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzt werden.Vorausgegangen waren Monate einer teilweise hysterisch geführten Debatte über „die“ Bürgergeldempfänger. In der hochgradig emotionalisierten Diskussion wurden viele Menschen im wahrsten Sinne des Wortes „auf die Bäume getrieben“, angesichts immer wieder behaupteter und häufig mithilfe anekdotischer Evidenz scheinbar belegter Fälle eines krassen und flächendeckenden Missbrauchs sozialstaatlicher Leistungen.
Zusätzlich angeheizt wurde die Empörungswelle durch den permanent wiederholten Vorwurf, Erwerbsarbeit – insbesondere zu niedrigen Löhnen – lohne sich nicht (mehr). Stattdessen, so das Narrativ, sei es rationaler, auf der angeblich komfortablen „sozialen Hängematte“ Platz zu nehmen, um sich nicht selbst zu benachteiligen.
Mehr dazu: hier.
Dazu auch ein Artikel aus dem Jahr 2004 von Albrecht Brühl: „Florida-Rolf, Viagra-Kalle und Yacht-Hans“ auf der Tacheles-Webseite.
Empfehlungen der Sozialstaatskommision und erste Bewertungen
Am 27. Januar hat die Sozialstaatskommission ihre Empfehlungen offiziell an die Regierung übergeben. Mit den Vorschlägen sollen die steuerfinanzierten Leistungen reformiert werden.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat der Bundesregierung den Auftrag gegeben, im Rahmen einer Kommission Vorschläge für eine Modernisierung und Entbürokratisierung der steuerfinanzierten Sozialleistungen zu entwickeln.
Seit September haben Vertreter*innen der Kommunen, Länder und der Bundesministerien an der Entwicklung der Vorschläge gearbeitet und am 27. Januar veröffentlicht.
Mittlerweile sind auch erste Beurteilungen von den Liga-Verbänden und anderen Vertreterinnen und Vertretern von Sozialverbänden veröffentlicht worden. Dazu kann die Diskussion auch in den Medien verfolgt werden.
Tacheles hat die dazugehörigen Unterlagen veröffentlicht. Diese stehen hier zum Download bereit.
Eine erste Bewertung des Paritätischen zu den Vorschlägen finden Sie hier.
Mehr über unser sozialpolitisches Engagement finden Sie hier.