Neue Studie von Lutz Hausstein: „Was der Mensch braucht“
Lutz Hausstein hat auf Grundlage regionalstatistischer Daten eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung erstellt. Er erläutert, was das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum umfasst: Die Grundsicherung muss neben der Existenz auch ein Mindestmaß an soziokultureller Teilhabe gewährleisten.
Lutz Hausstein positioniert sich mit der Studie zur Diskussion von Politikern der Regierungsparteien, insbesondere von CDU und CSU, die das Bürgergeld, die Höhe des Regelsatzes und die Leistungsbeziehenden immer wieder scharf angegriffen haben. Die Politiker forderten, das Bürgergeld abzuschaffen und die Regelleistung einzufrieren oder sogar abzusenken.
Die Studie beziffert das soziokulturelle Existenzminimum auf 999,70 Euro. Dabei diftferenziert sie zwischen „existenziell unabdingbaren Kosten“ von rund 659 Euro und den Kosten mit „soziokulturellem Existenzminimum“. Der Regelsatz von 563 Euro unterschreitet diesen Gesamtbetrag demnach um rund 437 Euro. Nach Haussteins Berechnung können Leistungsberechtigte diese Lücke nur ausgleichen, indem sie auf soziokulturelle Teilhabe verzichten und darüber hinaus bei grundlegenden Bedürfnissen wie der Ernährung sparen.
Lutz Hausstein stützt seine Studie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Das Gericht hat in mehreren Urteilen unterstrichen, dass die soziale Grundsicherung nicht nur die rein physische Existenz sicherstellen, sondern darüber hinaus auch ein Mindestmaß an soziokultureller Teilhabe gewährleisten muss. Damit folgt das BVerfG dem Grundgesetz, das in Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert.
Hier geht es zu der Studie: https://t1p.de/x2bvi
Sozialmissbrauch – Täter stoppen, nicht die Opfer bestrafen
Die Opfer solcher kriminellen Netzwerke dürfen aber nicht zu den Leidtragenden des Aktionsplans werden.Wir müssen organisierte Kriminalität bekämpfen, ohne Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder sozialen Lage unter Generalverdacht zu stellen.
Verschärfungen der Anspruchsvoraussetzungen, die gerade die Menschen in Not treffen, lehnen wir deshalb ab.Der wirksamste Schutz vor Ausbeutung besteht darin, Menschen unabhängig zu machen: durch Zugang zu Sprache, Bildung, Beratung, guter Arbeit und sozialer Teilhabe. Dass die Bundesregierung ausgerechnet bei den Integrationskursen erhebliche Kürzungen plant, widerspricht diesem Ziel. Wer kriminellen Netzwerken ihre Geschäftsgrundlage entziehen will, muss nicht nur die Täter konsequent verfolgen, sondern auch diejenigen stärken, deren Notlage von ihnen ausgenutzt wird.
“Handreichung zur „Neuen Grundsicherung“ erschienen: Informationen und Tipps für Erwerbslose und Unterstützer*innen
Die Änderungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz, das größtenteils zum 01.07.2026 in Kraft getreten ist, bedeuten erhebliche Verschärfungen für Leistungsberechtigte.
Das Gesetz wurde, befeuert durch nicht wenige Politiker*innen, durch eine mediale Kampagne vorbereitet, in der Leistungsbezug als vermeintliches individuelles Fehlverhalten von erwerbslosen Menschen gedeutet wurde. Die Gesetzesreform der Bundesregierung baut auf diese Kampagne auf, so dass der Druck auf Erwerbslose und Menschen mit Niedrigeinkommen, die das mit Leistungen der „Neuen Grundsicherung“ aufstocken, weiter erhöht wird.
Der Zugang zu Leistungen wird beschränkt, Sanktionen und Kontrollinstrumente werden verschärft. Das Gesetz wurde allerdings von den Koalitionspartnern mit unterschiedlichen Zielsetzungen geschrieben, und das merkt man auch. Viele gesetzliche Formulierungen sind unklar.
Wie sie auszulegen und im echten Leben anzuwenden sind, ist schwer vorhersehbar. In vielen Streitfällen werden wir nur durch eine sozialgerichtliche Überprüfung Rechtssicherheit gewinnen können. Das Bündnis „AufRecht bestehen“ hat deshalb eine Handreichung für Betroffene sowie eine Reihe von dazu gehörenden Muster-Schreiben erarbeitet.
Mit dieser Arbeitshilfe und einigen wollen wir Betroffene und Interessierte sowohl über die Veränderungen im Bezug von SGB II-Leistungen als über ihre Rechte informieren und den Betroffenen Mut machen, für ihre Rechte einzustehen und diese wahrzunehmen. Wir rufen auch zum politischen Protest gegen die Verschärfungen auf.
Hier geht es zur Handreichung: https://t1p.de/u02c4 als Flyer und hier als Dokument mit diversen Musteranträgen: https://t1p.de/olurt